{"id":2666,"date":"2024-05-11T04:36:17","date_gmt":"2024-05-11T04:36:17","guid":{"rendered":"https:\/\/grundschule-suenna.de\/?page_id=2666"},"modified":"2024-05-11T05:09:27","modified_gmt":"2024-05-11T05:09:27","slug":"foerderverein","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/grundschule-suenna.de\/?page_id=2666","title":{"rendered":"F\u00f6rderverein"},"content":{"rendered":"<h1>F\u00f6rderverein der Grundschule S\u00fcnna e.V.<\/h1>\n<h2>Satzung<\/h2>\n<p>\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<br \/>\n(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eF\u00f6rderverein der Grundschule S\u00fcnna e.V.\u201c &#8211; im Folgenden \u201eVerein\u201d genannt.<br \/>\n(2) Der Verein hat seinen Sitz in Unterbreizbach OT S\u00fcnna und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Salzungen eingetragen.<br \/>\n(3) Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>\u00a72 Zweck<br \/>\n(1) Der ausschlie\u00dfliche und unmittelbare Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung von Bildung und Erziehung sowie die ideelle und materielle Unterst\u00fctzung der staatlichen Grundschule S\u00fcnna.<br \/>\n(2) Diese Zielsetzung und Zweck des F\u00f6rdervereins wird insbesondere durch nachfolgende Ma\u00dfnahmen und Aufgabenstellungen verwirklicht:<br \/>\na. Die Unterst\u00fctzung bei der Anschaffung von Lehr- und Lernmitteln, speziell der multimedialen Ausstattung, aber auch von Musikinstrumenten, Bibliotheksausstattungen soweit der Tr\u00e4ger zu seiner Anschaffung nicht verpflichtet ist bzw. sie vom Tr\u00e4ger der Schule nachweislich nicht angeschafft werden k\u00f6nnen.<br \/>\nb. Die Unterst\u00fctzung ggf. Vorfinanzierung von Bauma\u00dfnahmen und notwendigen Inneneinrichtungen, soweit der Tr\u00e4ger der Schule dazu nicht verpflichtet oder wirtschaftlich in der Lage ist.<br \/>\nc. Die Finanzierung ggf. Einstellung von Hilfskr\u00e4ften oder Kooperationspartnern die in Abstimmung mit der Schulleitung die p\u00e4dagogischen und fachlichen Anliegen der Schule unterst\u00fctzen, wie z.B. Fachkr\u00e4fte f\u00fcr Arbeitsgemeinschaften, Erg\u00e4nzungsunterricht f\u00fcr Begabte oder f\u00fcr Benachteiligte.<br \/>\nd. Die Unterst\u00fctzung von kulturellen und anderen au\u00dferunterrichtlichen Veranstaltungen der Schule, wie z.B. Schulfesten, Sportfesten, Theater- und Musikauff\u00fchrungen, Tagen der offenen T\u00fcr, Schul- und Klassenfahrten, Beteiligung an kommunalen Festen und Veranstaltungen.<br \/>\ne. Die F\u00f6rderung gesunder Ern\u00e4hrung und Lernbedingungen der Sch\u00fclerInnen, die Kooperation mit Sportvereinen<br \/>\nf. Die F\u00f6rderung der Zusammenarbeit mit anderen Schulen, mit der Wirtschaft, mit der Gemeinde, mit kirchlichen Einrichtungen, mit Einrichtungen der Jugendpflege, mit medizinischen und psychologischen Diensten<br \/>\ng. Die F\u00f6rderung der internationalen Zusammenarbeit der Schule, ihrer Sch\u00fclerInnen sowie Ma\u00dfnahmen der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung, insbesondere in Europa<br \/>\nh. Die F\u00f6rderung der \u00d6ffentlichkeitsarbeit der Schule<br \/>\ni. Die Unterst\u00fctzung, die Einwebung von Drittmitteln und die Tr\u00e4gerschaft von Schulprojekten<\/p>\n<p>Der F\u00f6rderverein der Grundschule S\u00fcnna e.V. sieht es als seine Aufgabe an, ehemalige und derzeitige Sch\u00fcler, deren Elternh\u00e4user, Mitglieder der an der Schule hauptamtlich T\u00e4tigen und alle sonstigen Freunde der Staatlichen Grundschule S\u00fcnna zusammenzuschlie\u00dfen. Damit sollen alle Interessierten aktiv an der Arbeit und Entwicklung der Staatlichen Grundschule S\u00fcnna teilhaben k\u00f6nnen. Der Verein organisiert in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Grundschule S\u00fcnna eine aktive \u00d6ffentlichkeitsarbeit, f\u00fchrt Informationsaktivit\u00e4ten durch und f\u00f6rdert insbesondere die Schaffung eines positiven Umfelds f\u00fcr die Schule.<\/p>\n<p>\u00a73 Mittelverwendung<br \/>\n(1) F\u00fcr die Erf\u00fcllung dieser satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beitr\u00e4ge\/Umlagen, Spenden, Zusch\u00fcsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden.<br \/>\n(2) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinn des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung in der jeweils g\u00fcltigen Fassung.<br \/>\n(3) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Zweck des Vereins ist nicht auf Gewinnerzielung gerichtet.<br \/>\n(4) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden.<br \/>\n(5) Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br \/>\n(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\n(7) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.<br \/>\n(8) Die Aus\u00fcbung von Ehren\u00e4mtern nach den Satzungsvorgaben erfolgt ehrenamtlich.<br \/>\n(9) F\u00fcr das Innenverh\u00e4ltnis wird bestimmt, dass es f\u00fcr Ausgaben mit einem Gesch\u00e4ftswert \u00fcber 200,- \u20ac der Entscheidung des Vorstandes mit Zweidrittelmehrheit bedarf. Bei kurzfristigen Ausgaben entscheiden der Vorsitzende und ein Vorstandsmitglied.<\/p>\n<p>\u00a74 Mitgliedschaft<br \/>\n(1) Mitglied kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person \u00f6ffentlichen und privaten Rechts, Personenvereinigung werden, die bereit ist, Ziele und Satzungszwecke des Vereins nachhaltig zu f\u00f6rdern.<br \/>\n(2) Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bed\u00fcrfen der Zustimmung der\/des gesetzlichen Vertreter\/s. Einschr\u00e4nkung des Stimmrechts bei Minderj\u00e4hrigen. Sie haben bei Entscheidungen finanzieller Art kein Stimmrecht.<br \/>\n(3) Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. \u00dcber den Antrag entscheidet der Vorstand. Im Fall der Ablehnung eines Aufnahmeantrages ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gr\u00fcnde mitzuteilen.<br \/>\n(4) F\u00f6rdermitgliedschaft: F\u00f6rdermitglieder beteiligen sich mit einer regelm\u00e4\u00dfigen Jahresspende an der Verwirklichung unserer Projekte. Einmal j\u00e4hrlich erhalten die \u201eEin- und Ausblicke\u201c in unsere Vorhaben. Sie werden zur Mitgliederversammlung eingeladen, haben aber kein Stimmrecht.<br \/>\n(5) Ehrenmitgliedschaft: zu Ehrenmitgliedern werden Mitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierf\u00fcr ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, sie haben jedoch die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder und k\u00f6nnen insbesondere an s\u00e4mtlichen Versammlungen und Sitzungen teilnehmen.<br \/>\n(6) Die Mitglieder sind berechtigt an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben dar\u00fcber hinaus das Recht, gegen\u00fcber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Antr\u00e4ge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden. Die Mitglieder sind verpflichtet den Verein und den Vereinszweck &#8211; auch in der \u00d6ffentlichkeit \u2013 in ordnungsgem\u00e4\u00dfer Weise zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>\u00a75 Beginn \/ Ende der Mitgliedschaft<br \/>\n(1) Zur Mitgliedschaft ist eine schriftliche Beitrittserkl\u00e4rung notwendig und beginnt mit \u00dcberweisung des ersten Mitgliederbeitrages.<br \/>\n(2) Die Mitgliedschaft endet 1 Jahr nach der letzten Beitrags\u00fcberweisung. Die Mitgliedschaft endet ebenso durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Streichen aus der Mitgliederliste, bei Verlust der Rechtsf\u00e4higkeit der juristischen Person oder durch Tod des Mitgliedes.<br \/>\n(3) Der Ausschluss eines Mitglieds kann mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verst\u00f6\u00dft. \u00dcber den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschluss zu den erhobenen Vorw\u00fcrfen zu \u00e4u\u00dfern.<br \/>\n(4) Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung der K\u00fcndigungsfrist von einem Monat zul\u00e4ssig.<br \/>\n(5) Die Streichung eines Mitgliedes aus der Mitgliederliste erfolgt durch den Vorstand, wenn das Mitglied mit einem Jahresbeitrag im Verzug ist und diesen Betrag auch nach schriftlicher Erinnerung durch den Vorstand nicht innerhalb von drei Monaten, gerechnet ab der Absendung der Erinnerung an die letztbekannte Adresse des Mitglieds, in voller H\u00f6he entrichtet. In diesem Anschreiben muss der Vorstand auf die bevorstehende Streichung der Mitgliedschaft hinweisen.<br \/>\n(6) Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus dem Mitgliedsverh\u00e4ltnis. Eine R\u00fcckgew\u00e4hr von Beitr\u00e4gen, Spenden oder sonstigen Unterst\u00fctzungsleistungen ist grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf r\u00fcckst\u00e4ndige Beitragsforderungen bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>\u00a76 Mitgliedsbeitrag<br \/>\n(1) Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben.<br \/>\n(2) F\u00fcr die H\u00f6he der j\u00e4hrlichen Mitgliederbeitr\u00e4ge ist die jeweils g\u00fcltige Beitragsordnung ma\u00dfgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.<br \/>\n(3) F\u00f6rdermitglieder entscheiden selber \u00fcber die H\u00f6he ihres Beitrages, welcher aber mindestens die H\u00f6he des Mitgliederbeitrages erreichen muss.<br \/>\n(4) Die Mitgliedschaft f\u00fcr Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist beitragsfrei.<\/p>\n<p>\u00a77 Organe des Vereins<br \/>\n(1) Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<\/p>\n<p>\u00a78 Vorstand<br \/>\n(1) Vorstand im Sinn des \u00a7 26 BGB sind der\/die erste Vorsitzende, der\/die stellvertretende Vorsitzende und der\/die Schatzmeister\/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Die Vorstandsmitglieder sind grunds\u00e4tzlich zu zweit voll vertretungsf\u00e4hig.<br \/>\n(2) Der erweiterte Vorstand besteht aus:<br \/>\na. Dem vertretungsberechtigten Vorstand<br \/>\nb. und bis zu drei Beisitzern\/Beir\u00e4ten. Ein p\u00e4dagogischer Mitarbeiter soll Mitglied des erweiterten Vorstandes sein.<br \/>\n(3) Er wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von 3 Jahren gew\u00e4hlt. Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zul\u00e4ssig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger im Amt.<br \/>\n(4) Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner\/ihrer Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung im Amt.<br \/>\n(5) Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstandsmitglied.<br \/>\n(6) Die Vorstandschaft beschlie\u00dft mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind oder einer Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren zustimmen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende.<br \/>\n(7) Beschl\u00fcsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von mindestens zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet.<br \/>\n(8) Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch die Satzung zugewiesen sind. Zu seinen Aufgaben z\u00e4hlen insbesondere:<br \/>\na. F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte<br \/>\nb. Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung<br \/>\nc. Einberufung der Mitgliederversammlung<br \/>\nd. Ausf\u00fchren von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung<br \/>\ne. Vorbereitung eines etwaigen Haushaltsplans, Buchf\u00fchrung, Erstellung des Jahresberichtes, Vorlage der Jahresplanung<br \/>\nf. Beschlussfassung \u00fcber Aufnahmeantr\u00e4ge und Ausschl\u00fcsse von Mitgliedern<br \/>\ng. Auswahl und Aufsicht der f\u00fcr den Verein t\u00e4tigen Personen (z.B. Honorarkr\u00e4fte)<\/p>\n<p>\u00a79 Mitgliederversammlung<br \/>\n(1) Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie hat insbesondere folgende Aufgaben:<br \/>\na. Die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten,<br \/>\nb. Entlastung des Vorstands,<br \/>\nc. Wahl, Abberufung und Entlassung des Vorstands<br \/>\nd. \u00fcber die Satzung, \u00c4nderungen der Satzung sowie die Aufl\u00f6sung des Vereins zu bestimmen,<br \/>\ne. Zustimmung zum vom Vorstand erstellten Jahresplan und Haushaltsplan,<br \/>\nf. die Kassenpr\u00fcfer zu w\u00e4hlen, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angeh\u00f6ren und nicht Angestellte des Vereins sein d\u00fcrfen und dessen Bericht entgegennehmen,<br \/>\ng. Festlegung der Beitragsordnung<br \/>\n(2) Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Gesch\u00e4ftsjahr, nach M\u00f6glichkeit im ersten Halbjahr des Gesch\u00e4ftsjahrs, einberufen. Die Einladung erfolgt 2 Wochen vorher schriftlich durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorl\u00e4ufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse.<br \/>\n(3) Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Punkte zu umfassen:<br \/>\na. Bericht des Vorstands,<br \/>\nb. Bericht des Kassenpr\u00fcfers,<br \/>\nc. Entlastung des Vorstands,<br \/>\nd. Wahl von zwei Kassenpr\u00fcfer\/innen, sofern sie ansteht,<br \/>\ne. Genehmigung des vom Vorstand vorzulegenden Haushaltsvoranschlags f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr,<br \/>\nf. Festsetzung der Beitr\u00e4ge\/Umlagen f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr bzw. zur Verabschiedung von Beitragsordnungen,<br \/>\ng. Beschlussfassung \u00fcber vorliegende Antr\u00e4ge.<br \/>\n(4) Antr\u00e4ge der Mitglieder zur Tagesordnung sind sp\u00e4testens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich einzureichen. Nachtr\u00e4glich eingereichte Tagesordnungspunkte m\u00fcssen den Mitgliedern rechtzeitig vor Beginn der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden. Sp\u00e4tere Antr\u00e4ge &#8211; auch w\u00e4hrend der Mitgliederversammlung gestellte Antr\u00e4ge &#8211; m\u00fcssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung der Antr\u00e4ge zustimmt (Dringlichkeitsantr\u00e4ge, kein Beschluss der in \u00a7 9. Absatz 5 genannten kann als Dringlichkeitsantrag gestellt werden).<br \/>\n(5) Der Vorstand hat eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung unverz\u00fcglich einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder, dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde, vom Vorstand verlangt wird.<br \/>\n(6) Der\/die Vorsitzende oder eine\/r seiner Stellvertreter\/innen leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des\/der Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung eine\/n besonderen Versammlungsleiter\/in bestimmen.<br \/>\n(7) Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung bed\u00fcrfen der einfachen Mehrheit der erschienen Mitglieder au\u00dfer den Beschl\u00fcssen \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen, \u00c4nderung des Vereinszwecks und Vereinsaufl\u00f6sung, f\u00fcr die die Mehr von \u00be der erschienen Mitglieder erforderlich ist. Die Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<br \/>\n(8) Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll niedergelegt und von einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied sowie dem Protokollf\u00fchrer unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied auf der Gesch\u00e4ftsstelle eingesehen werden. Gefasste Beschl\u00fcsse sind w\u00f6rtlich in das Protokoll aufzunehmen.<br \/>\n(9) Abstimmungen in der Mitgliederversammlung sind nur dann schriftlich und geheim durchzuf\u00fchren, wenn dies auf Verlangen von mindestens 3 der an der Beschlussfassung teilnehmenden Mitglieder ausdr\u00fccklich gefordert wird.<br \/>\n(10) F\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen und Beschl\u00fcsse zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Zweidrittel &#8211; Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforderlich, mindestens jedoch 2\/3 der Gr\u00fcndungsmitgliederzahl, bei Zweck\u00e4nderung des Vereins ist die Zustimmung des Vorstandes erforderlich.<br \/>\n(11) Die Zustimmung nicht erschienener Mitglieder ist nicht schriftlich einzuholen.<br \/>\n(12) Satzungs\u00e4nderungen werden allen Vereinsmitgliedern schriftlich mitgeteilt.<\/p>\n<p>\u00a710 Aufl\u00f6sen des Vereins und Anfall des Vereinsverm\u00f6gens<br \/>\n(1) \u00dcber Aufl\u00f6sung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung.<br \/>\n(2) Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen an die Staatliche Grundschule S\u00fcnna bzw. dessen Rechtsnachfolgers als \u00f6ffentlicher Schultr\u00e4ger \u2013 Landratsamt Wartburgkreis; Amt f\u00fcr Schule und Kultur; Erzberger Allee 14. 36433 Bad Salzungen \u2013 die jenes unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige und mildt\u00e4tige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.<br \/>\n(3) Beschl\u00fcsse \u00fcber die k\u00fcnftige Verwendung des Verm\u00f6gens d\u00fcrfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Die vorstehende Satzung wurde am 05.09.2023 in Unterbreizbach OT S\u00fcnna von der Gr\u00fcndungsversammlung beschlossen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00f6rderverein der Grundschule S\u00fcnna e.V. 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