Leistungsbeschreibung
Alle Kinder, die bis einschließlich 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, werden mit dem 1. August desselben Jahres schulpflichtig. Ein jüngeres Kind kann auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter in Abstimmung mit dem Schularzt.
Wünschen Eltern aus wichtigen Gründen den Besuch einer anderen Grundschule, muss bei der zuständigen Grundschule ein Antrag eingereicht werden. Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung der Schülerin bzw. des Schülers an der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule.
Informieren Sie sich auch über die Einschulungsuntersuchung.
An wen muss ich mich wenden?
An die jeweilige Grundschule Ihres Schulbezirks.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Anmeldung ist u.a. die Kopie der Geburtsurkunde vorzulegen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ende April des Vorjahres zur Einschulung gibt der Schulleiter Ort und Zeit der Anmeldung zum Schulbesuch bekannt.