„Wo viele Menschen zusammen leben und lernen, muss es Regeln geben. So soll auch diese Hausordnung das Miteinander in unserer Schule regeln.“ |
Geltungsbereich:
Sie gilt für Schüler, Lehrer, Erzieher, Mitarbeiter, Nutzer und Besucher der Grundschule Sünna. Diese Hausordnung entfaltet ihre Wirkung mit dem Betreten des Schulgrundstückes.
Rechtliche Grundlage:
Die Schulleiterin bzw. seine Stellvertreterin nehmen das Hausrecht gemäß § 33 des Thüringer Schulgesetzes wahr.
Berechtigung:
Jedes Mitglied unserer Schulgemeinschaft hat das Recht auf möglichst ungestörtes Arbeiten und Lernen, auf Schutz seiner Gesundheit und seines Eigentums. Jeder hat die Pflicht dieses Recht anderer zu wahren. Das bedingt die Einschränkung der Freiheit des Einzelnen zu Gunsten der Gemeinschaft.
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Ich nehme Rücksicht auf alle Personen, die sich in der Schule und auf dem Schulgelände befinden. Ich bin immer hilfsbereit und gehe freundlich und respektvoll mit ihnen um. Ich verletze und beleidige niemanden und mache auch keinem anderen Angst. Ich achte auf eigenes, gemeinsames oder fremdes Eigentum und darf dieses nicht beschädigen, unerlaubt benutzen oder entwenden.
Ich weiß, dass ich Wände, Türen, Fenster und Schulmöbel nicht verschmutzen oder beschmieren darf. Die Toiletten darf ich nicht mutwillig verstopfen. Wenn ich mich nicht daran halte, muss ich sie säubern oder die Reinigung bezahlen.
Ich achte darauf, dass ich mich umweltbewusst verhalte: Ich verschwende kein Wasser und schalte das Licht aus, wenn es nicht benötigt wird. Müll wird getrennt und in den vorgesehenen Papierkörben und Mülltonnen entsorgt.
Mit den Möbeln und den Arbeitsmaterialien gehe ich sorgfältig um. Wenn ich etwas zerstöre, dann muss es ersetzt werden.
Im Schulgebäude renne ich nicht und schubse niemanden.
Fundsachen gebe ich beim Hausmeister oder im Sekretariat ab.
Nach Schulschluss melde ich mich bei der für mich zuständigen Aufsichtsperson ab und verlasse zügig das Schulgelände durch den Hofeingang.
Auf dem gesamten Schulgelände, einschließlich des Schulgebäudes und des Hortes, herrscht ein striktes Rauchverbot.
Private technische Geräte (Handys, Smartwatches, u.ä.) der SchülerInnen dürfen während der gesamten Schul- und Hortzeit nicht benutzt werden und haben im Schulranzen zu verbleiben. Diese Geräte sind lediglich für Notfälle auf dem Schulweg einzusetzen. Alle anderen Notfälle klärt die Schule. Zum Schutz vor Beschädigung o.ä. werden die Klassenräume in den Pausen verschlossen.
Regeln in der Klasse und im Klassenraum
Ich bin spätestens 10 Minuten vor Stundenbeginn im Klassenraum. Hier lege ich meine Arbeitsmaterialien (Federmappe, HA-Heft und Materialien für das Unterrichtsfach) ordentlich auf meinen Platz und gehe mit allen Büchern und Heften sorgfältig um.
Bis zum Unterrichtsbeginn beschäftige ich mich ruhig im Klassenzimmer.
Während des Unterrichts bin ich leise, wenn ich etwas sagen möchte, melde ich mich. Ich tobe nicht in der Klasse herum.
Wertsachen, Spielzeug und Sammelkarten lasse ich grundsätzlich zu Hause (ausgenommen zum Spieletag im Hort).
Nach der jeweiligen letzten Unterrichtsstunde verlasse ich den Klassen- oder Fachraum in einem ordentlichen und sauberen Zustand, insbesondere stelle ich meinen Stuhl hoch, schließe die Fenster, achte darauf, dass das Licht ausgeschaltet wird und entsorge meinen Müll in die entsprechenden Behälter.
Die Anweisungen des pädagogischen und technischen Personals befolge ich umgehend.
Regeln in der Pause
Die Frühstückspause von 9.10 bis 9.20 Uhr wird unter Aufsicht des jeweiligen Pädagogen im Klassenzimmer durchgeführt.
Ich benutze mein Platzdeckchen, welches ich regelmäßig zur Reinigung mit nach Hause nehme.
Zu den Hofpausen verlasse ich den Klassenraum zügig, ohne zu rennen oder zu schreien und begebe mich über den Ausgang zum Schulhof. Die Schultaschen verbleiben im eigenen Klassenraum am Platz.
Wenn ich in eine Auseinandersetzung kommen sollte und ich diese nicht klären kann, suche ich unverzüglich Hilfe bei der Aufsicht auf dem Hof. Auf dem Pausenhof achte ich auf andere Kinder, damit alle ungestört spielen können.
Fußballspiele sind auf der Fläche zwischen den Toren erlaubt.
Ich werfe keine Stöcke, Schneebälle, Steine, Sand u.ä., weil ich damit andere Personen verletzen oder Sachgegenstände beschädigen könnte.
Während der Schulzeit und in den Pausen verlasse ich das Schulgelände grundsätzlich nicht. Ich schütze und schone die Pflanzen auf unserem Schulgelände.
Der Pausenbereich endet am Weg zum Haupteingang der Schule (siehe Hofplan für genauere Angaben).
In den Regenpausen bleibe ich unter Aufsicht meines Pädagogen im Klassenzimmer (Regelungen zu 1. Greifen).
Regeln am Schulbus
Als Bus- oder Taxikind stelle ich meine Schultasche in Reihe am Schultor auf. Ich halte mich im oberen Bereich des Hofes auf und befolge die Anweisungen der Aufsicht. Das Springen über die stehenden Schulranzen und Beutel ist aufgrund zu hoher Verletzungsgefahr untersagt.
Bei Regen gehe ich als Bus- oder Taxikind mit der Aufsichtsperson gesammelt zur Bushaltestelle. Hier verhalte ich mich ruhig, verunreinige diesen Platz nicht und stelle mich ordentlich bei Ankunft des Busses an.
Beim Ein- und Aussteigen drängele und schubse ich niemanden.
Im Bus halte ich mich an die geltenden Regeln und Anweisungen des Busfahrers.
Unterrichtsbeginn und Unterricht
Kinder, die im Frühhort (ab 6.30 Uhr) angemeldet sind, betreten das Schulgebäude über den Hofeingang.
Die Frühaufsicht vor dem Schulgebäude für alle nicht Frühhortkinder, beginnt um 7.00 Uhr. Unter Aufsicht einer Lehrkraft halten sich die Schüler im Gang vor dem Haupteingang der Schule auf.
Bis dahin gelten die Regeln für den Schulweg.
7.15 Uhr lässt die Aufsicht die Schüler über den Hofeingang ins Gebäude und beaufsichtigt die dann kommenden Schüler bis 7.25 Uhr.
Danach verschließt sie die Türen. Zu spät kommende Schüler müssen im Sekretariat klingeln und ihre Verspätung melden.
Der Unterricht endet entweder um 11.10 Uhr oder 13.05 Uhr. (da greifen dann die Regelungen zu 2. und 3.)
Allgemeine Ergänzungen
Eltern, die ihre Kinder bringen und abholen, warten vor dem Schulgelände. Aus Sicherheitsgründen werden die Türen ab 07.25 Uhr verschlossen.
Elterngespräche können vor dem Unterricht nicht geführt werden, es sei denn, sie sind angemeldet. Ansonsten vereinbaren die Eltern mit dem pädagogischen Personal Gesprächstermine.
Das für den Unterricht notwendige Material ist mitzubringen. Geliehenes Material muss sorgfältig behandelt, pünktlich zurückgegeben und bei Beschädigung oder Verlust ersetzt werden.
Fundgegenstände werden am Ende des Schuljahres noch einmal ausgelegt und bei Nichtabholung für einen guten Zweck gespendet.
Krankheit/zwingende Gründe
Erkrankte SchülerInnen sind am ersten Erkrankungstag bis 7.20 Uhr telefonisch oder per Mail zu entschuldigen. Ab dem elften Tag der Erkrankung ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Eine Häufung unentschuldigter Fehltage zieht rechtliche Konsequenzen nach sich.
Kinder mit übertragbaren Krankheiten, entsprechendem Verdacht oder mit Läusebefall dürfen das Schulgelände nicht betreten.
Sportbefreiung
Vom Sportunterricht befreite Schüler werden für die Dauer der Sportstunden in einer anderen Klasse betreut.
Beurlaubung/Freistellung
Ein Schüler kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung muss rechtzeitig (mind. 2 Wochen vorher) schriftlich beantragt werden. Bis zu 3 Freistellungstagen entscheidet der Klassenleiter, ab 4 bis 15 Tagen sowie unmittelbar vor und nach Ferien genehmigt der Schulleiter. Der versäumte Unterrichtsstoff ist eigenverantwortlich nachzuholen. Längere Freistellungszeiträume (ab 16 Tagen) darf nur das Schulamt genehmigen.
Alarm
Bei gefährlichen Situationen gilt der „Alarmplan“.
Schlussbestimmungen
Bei Verstößen gegen die Haus- und Hofordnung wird der Schüler oder das Hortkind bzw. dessen Erziehungsberechtigte zur Verantwortung gezogen. Dies kann in folgenden Formen geschehen:
- Erziehungsmaßnahmen
- Ordnungsmaßnahmen
- Schadensersatzansprüchen
Alle Schüler und Hortkinder werden zu Beginn jedes Schulhalbjahres über diese Festlegungen belehrt. Für die Erziehungsberechtigten und Besucher erfolgt ein
öffentlicher Aushang (Homepage).
Das Hausrecht übt der Schulleiter aus, in Abwesenheit der Schulleitung wird dieses auf den Stellvertreter oder Dienstältesten übertragen. Schulträger ist das Landratsamt Wartburgkreis. Die Dienstaufsichtsbehörde des Lehrpersonals ist das TMBJS, Regionalstelle Westthüringen, Abteilung Grundschulen.
Der Besuch der Schule wird auf der Grundlage des Schulgesetzes für den Freistaat Thüringen vom 30.04.2003, zuletzt geändert 01.08.2021, der Schulordnung für Grundschulen vom 18.09.2020 geregelt (in Beachtung aktueller Änderungen).
Diese Hausordnung wurde am 21.09.22 in der Schulkonferenz
beschlossen und trat am 22.09.22 in Kraft. Sie wird ergänzt durch die Fachraumordnung Werken, die Sporthallenordnung, den Alarmplan sowie die Schulgartenordnung.
Grundlegende Änderungen sind nur mit Zustimmung der Schulkonferenz möglich, in begründeten Ausnahmefällen kann der Schulleiter eine Ergänzung oder Aussetzung anweisen.