Gegen Ende des erfolgreichen Besuchs der Klassenstufe 4 der Grundschule steht für alle Thüringer Schulkinder bzw. deren Eltern die Frage nach der richtigen Entscheidung über die weitere Schullaufbahn. Die Eltern werden rechtzeitig in Elternversammlungen umfassend über die möglichen weiterführenden Schullaufbahnen informiert und von den Grundschulpädagogen in individuellen Gesprächen beraten. Dieser Beratung werden insbesondere die erzielten Fachnoten und die Bemerkungen zur Lernentwicklung des Schulkindes zu Grunde gelegt.
Aufnahme an das Gymnasium – geregelt in der Thüringer Schulordnung § 124 – § 134